Vor Monaten oder Jahren haben Sie sich kennengelernt. Sie haben einander entdeckt und gefunden. Sie haben sich schätzen und lieben gelernt. Sie sind auf Ihrem Weg soweit, dass Sie sagen “Ja, wir trauen uns!” Und nun überlegen Sie, Ihre Ehe unter Gottes Segen zu stellen und sich kirchlich trauen zu lassen und haben eine Menge Fragen:
- Wann und bei wem müssen Sie die Trauung anmelden?
- Wo können Sie sich trauen lassen?
- Ist die Trauung auch möglich, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner nicht der Kirche oder einer anderen Konfession angehört?
Erste Ansprechpartnerin ist Ihre örtliche Kirchengemeinde. Falls Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Gemeinde Sie gehören, rufen Sie einfach in einem Gemeindebüro an – dort wird Ihnen gern weitergeholfen. Oder Sie benutzen die Gemeindesuchfunktion auf der Homepage der evangelischen Kirche (www.ekbo.de) und der katholischen Kirche (www.erzbistumberlin.de).
Kirchliche Trauung – nach evangelischem Verständnis:
Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Segen gestellt wird. In der Trauung bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinanderbleiben wollen. Auch wenn möglicherweise nur ein Partner der evangelischen Kirche angehört, muss die kirchliche Trauung von beiden Ehepartnern gewünscht werden. Zur kirchlichen Trauung gehört neben einem Trauspruch, den das Paar selbst aussucht, auch das Trauversprechen, mit dem sie bekennen, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen. Nach diesem Versprechen empfängt das Paar den Segen Gottes für die Ehe. Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Trauung voraus. ”Als sichtbares Zeichen für Euer Versprechen wollt Ihr diese Ringe tragen. Gebt Euch die Hand: Einer hat sich dem anderen anvertraut. Gott begleite Euch auf Euren Wegen, er segne und behüte Euch. Amen” (aus der evangelischen Trauliturgie).
Kirchliche Trauung – nach katholischem Verständnis:
Der Bund der Ehe wird von Gott gestiftet und ist ein Sakrament. Die Eheleute versprechen einander, dass sie sich als Mann und Frau in ihrer Ehe lieben wollen, solange sie leben. Beim Traugespräch mit dem Pfarrer geht es um das Eheverständnis der katholischen Kirche, um Ihre Fragen, das Ehevorbereitungsprotokoll und die Gestaltung des Traugottesdienstes. Für Ihre kirchliche Trauung benötigen Sie zwei Trauzeugen. An die Trauzeugen wird sich der Pfarrer im Hochzeitsgottesdienst zur Bestätigung der Vermählung wenden: “Sie aber und alle, die zugegen sind, nehme ich zu Zeugen dieses heiligen Bundes.” In Ihre Überlegung zur Eheschließung wird der Wunsch nach Kindern und die katholische Kindererziehung mit einbezogen. Sie können auch in der katholischen Kirche heiraten, wenn Ihr Partner keiner Kirche oder einer anderen Religion angehört. Von ihm wird erwartet, dass er den katholischen Partner in der Ausübung des Glaubens achtet. Der Seelsorger achtet darauf, dass der nicht getaufte Partner bei der Trauung keine Texte sprechen muss, die seinem Gewissen und seiner Religion oder seiner Überzeugung widersprechen. Zur Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe bietet Ihnen die katholische Kirche Ehevorbereitungsseminare an. Termin und Ort werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt. “Vor Gottes Angesicht nehme ich Dich an. Ich verspreche Dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will Dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens”. (aus der katholischen Trauliturgie)
Verschiedene Konfessionen – aber eine kirchliche Trauung.
Ist das möglich?
Ja, Sie können in der evangelischen oder katholischen Kirche nach deren Ritus und Ordnung getraut werden. Die jeweils andere Kirche erkennt die kirchliche Trauung an. Der katholische Partner braucht für die Trauung in der evangelischen Kirche eine Dispens; sein Pfarramt hilf ihm dabei. Viele Paare wünschen sich die Beteiligung beider Kirchen an ihrer Trauung. Die gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung ist darum sowohl in einer evangelischen Kirche unter Beteiligung des katholischen Geistlichen möglich als auch in der katholischen Kirche unter Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der evangelischen Pfarrerin. Vergessen Sie nicht, dass bei der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung zwei Pfarrämter für Sie zuständig sind. Darum sollten Sie rechtzeitig mit beiden ein Gespräch vereinbaren, um Ihre Fragen stellen zu können, die kirchenrechtliche Seite zu besprechen und den Ablauf und die Gestaltung der Feier zu klären.