
In Deutschland gilt das „geschlechtsneutrale” Namensrecht, mit dem die Ehefrau nicht automatisch den Namen des Ehemannes übernimmt.
Eine Braut unterschreibt die Hochzeitsurkunde im Standesamt.
In Deutschland gilt das „geschlechtsneutrale” Namensrecht, mit dem die Ehefrau nicht automatisch den Namen des Ehemannes übernimmt.
Eine Braut unterschreibt die Hochzeitsurkunde im Standesamt.