Gleichgeschlechtliche Ehe

Ehe für alle

Was ändert sich durch die Ehe für alle?

Seit Juli 2017 erfolgt mit der Ehe für alle, neben der Gewährung gleicher Rechte sowie der vollen rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaft, seitens des Staates vor allem auch eine Anerkennung in der Gesellschaft.

Müssen Schwule und Lesben noch mal zum Standesamt?

Es hängt davon ab, ob sie es bei ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft belassen oder diese durch die Ehe aufwerten wollen. Wer also heiraten möchte, der muss noch mal zum Standesamt. Künftig haben gleichgeschlechtliche Paare beim Ja-Wort keine Wahl zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft. Es gibt nur noch die Ehe für alle!

Der wesentliche noch bestehende Unterschied zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zeigt sich im Adoptionsbereich. In Zukunft können homosexuelle Paare, von Beginn an gemeinsam ein Kind adoptieren. Bereits seit 2005 konnten Schwule und Lesben im Rahmen der Lebenspartnerschaft das leibliche Kind ihres Partners, als eigenes annehmen.

Für gleichgeschlechtliche Paare gilt seit Juli 2017 die Ehe für alle